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Erdwärme-Zeitung.de | 19. März 2024

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Neue Förderung – Erdwärme und Wärmepumpen – Förderung jetzt auch im im Neubau möglich

Erdwärmebohrung im Gebäudebestand

Hohe Förderung im Neubau (Innovationsförderung) möglich – Mehr Geld für Heizungsaustausch mit Wärmepumpe

11. März 2015. MAP fördert wieder Wärmepumpen im Neubau, erdgekoppelte Systeme für Ein- und Zweifamilienhäuser profitieren am meisten

Die Energiewende im Heizungskeller stockt. Mit verbesserten Förderbedingungen im Marktanreizprogramm (MAP) will der Staat Verbraucher nun motivieren, ihre alte Heizung auf Erneuerbare Energien umzustellen. Die neuen Regeln treten am 1. April 2015 in Kraft. Auch viele Wärmepumpen profitieren.

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Wichtig (Aktualisiert am 01.04.2015 – Quelle BAFA): „Antragstellung in der Innovationsförderung

Den Antrag für die Innovationsförderung müssen Sie unbedingt vor Vorhabensbeginn stellen, das heißt vor Abschluss eines Lieferungs- und / oder Leistungsvertrages.
Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA. Sämtliche Bonustatbestände (inkl. Optimierungsmaßnahme) sind im Rahmen der Verwendungsnachweiserklärung nach Durchführung der Maßnahme zu beantragen.“ Quelle: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/waermepumpen/….

Das Antragsformular zur Innovationsförderung finden Sie hier…

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Mehr Förderung für erdgekoppelte Anlagen und Gas-Wärmepumpen

Die größte Verbesserung im Fördersegment Wärmepumpen sieht das Förderprogramm für erdgekoppelte Systeme im Ein- und Zweifamilienhausbereich vor. Diese besonders effizienten Anlagen erhalten zukünftig mindestens 4.000 Euro statt wie bisher 2.800 Euro. „Eine sinnvolle Entscheidung, auch gerade als ökologisches Korrektiv angesichts des Ölpreisverfalls“, findet BWP-Geologe Dr. Sabel. „Erdwärmepumpen arbeiten äußerst effizient und werden mit der Möglichkeit des passiven Kühlens auch höchsten Komfortansprüchen gerecht.“ Auch im KfW-Teil, der für Wärmepumpen ab 100 kW gilt, wird die Errichtung von Sonden nun gefördert. Für Gas-Wärmepumpen wurde die Basisförderung ebenfalls auf 4.500 Euro aufgestockt.

Grafik Förderung von Wärmepumpen und Erdwärme

Grafik Förderung von Wärmepumpen und Erdwärme

Neu: Optimierungsmaßnahmen und Innovationsförderung in Neubau und Bestand

An besonders effiziente Wärmepumpen, die eine Jahresarbeitszahl von 4,5 oder besser erreichen, richtet sich der Programmteil Innovationsförderung. Alternativ ist auch eine besonders hohe Systemeffizienz durch Sonderbauformen oder zusätzliche Komponenten förderwürdig. Hier gibt es nochmals bis zu 50 % der Basisförderung zusätzlich. Dieser Programmteil gilt auch im Neubau, dort gibt es maximal die Basisförderung. „Auch im Neubau sind konventionelle Heizsysteme immer noch dominierend. Es ist vollkommen richtig, neben der EnEV auch einen förderpolitischen Impuls für erneuerbare und effiziente Lösungen zu setzen“, freut sich Stawiarski, Geschäftsführer beim Bundesverband Wärmepumpe. Auch die neuen Boni für Optimierungsmaßnamen an neuen und bestehenden Wärmepumpen-Heizungen lobt der BWP-Geschäftsführer.

Neu: SG Ready-Schnittstelle nun Voraussetzung für Speicherbonus

Der bisher geltende Speicherbonus wird zu einem Lastmanagement-Bonus weiterentwickelt. Um diesen zu erhalten, muss nicht nur ein Pufferspeicher aufgestellt werden, die Wärmepumpe muss auch mit einer Schnittstelle ausgerüstet sein, die den Anforderungen des SG Ready-Labels entspricht. Welche Modelle dafür infrage kommen, kann in der Liste des BWP nachgelesen werden.

Nur geringe Verbesserung für Luftwärmepumpen

Enttäuschend aus BWP-Sicht hingegen sind die Fördersätze für Luftwärmepumpen, die sich nur wenig verbessert haben. „Eine durch Umweltwärme gewonnene Einheit Heizwärme ist nicht weniger wertvoll als eine Einheit aus dem Erdreich oder Grundwasser. Mir erschließt sich nicht, warum die Luft-Wärmepumpe verglichen mit anderen Systemen so vernachlässigt wird. Hinsichtlich Primärenergieeinsparung, CO2-Vermeidung und Förderwirtschaftlichkeit ist sie anderen Systemen ganz und gar nicht unterlegen. Gleichwohl hat sie im Bestandsmarkt zu kämpfen, v.a. wegen der politisch hochgetriebenen Strompreise. Hier hätte die Luftwärme, vor allem im Sinne von Technologieneutralität und Wirtschaftlichkeit des MAP, stärker berücksichtigt werden müssen.“ – Pressemitteilung Bundesverband Wärmepumpe e.V.

Die novellierte Förderrichtlinie tritt am 1. April 2015 in Kraft. Diese ist hier (PDF: 334 KB) abrufbar (nichtamtliche Lesefassung).

Weitere Infos direkt auf der Seite der BAFA:

Zitat: „Heizen mit Erneuerbaren Energien – Aktuelles: Novelle des Marktanreizprogramms
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 11.03.2015 die Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) vorgelegt.
Achtung: Anträge für die Förderung nach den neuen Richtlinien werden voraussichtlich ab dem 01.04.2015 hier zur Verfügung gestellt. Alle Anträge, die bis zum 31.03.2015 hier eingehen, werden nach den aktuell geltenden Richtlinien vom 20. Juli 2012 entschieden. (http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html)

Förderübersicht - Wärmepumpenanlagen zum Stand 01.04.2015 Quelle BAFA

Förderübersicht – Wärmepumpenanlagen zum Stand 01.04.2015 Quelle BAFA

Quelle der Zusammenstellung: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/publikationen/energie_ee_foerd_uebers_2015_all.pdf

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