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Erdwärme-Zeitung.de | 25. April 2024

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Ist Erdwärme in einem Wasserschutzgebiet möglich?

Ist Erdwärme in einem Wasserschutzgebiet möglich?
Sind Erdwärmesonden in Wasserschutzgebieten zulässig?

Eher nicht! Die Behörden erteilen meist keine Bohrgenehmigungen für Erdwärmesonden in Wasserschutzgebieten. Von dieser Regel kann es Ausnahmen geben. (Schutzzone 3) Diese sind meist mit Auflagen verbunden. Es versteht sich sich von selbst, wenn in Wasserschutzgebieten und im engeren Zustrombereich von sensiblen Grundwassernutzungen sowie bei schutzwürdigen oder bohr- und ausbautechnisch nicht sicher beherrschbaren Untergrundverhältnissen dem Grundwasserschutz Vorrang vor der Erdwärmenutzung durch Erdwärmesonden eingeräumt wird. Grundwasserschutz geht vor Wärmegewinnung.

Schwierig zu beherrschen sind auch hochdurchlässige Grundwasserleiter mit hohen Grundwasserfließgeschwindigkeiten. Diese treten häufig in Karstgrundwasserleitern auf. Hier treten meist große Spülungs- und Zementationsverluste auf. Während des Bohrvorgangs können auch Schadstoffe in das Grundwasser gelangen.

Beim Abteufen einer Erdwärmesondenbohrung können Schichten unterschiedlicher Durchlässigkeit, hydraulischer Verhältnisse und hydrochemischer Beschaffenheit durchbohrt werden.

Unter diesen Bedingungen werden besonders hohe Ansprüche an die Ringraumverfüllung des Bohrlochs gestellt. Es ist keine Seltenheit, dass unter diesen besonderen Bedingungen eine Zementation des Bohrlochs gar nicht gelingt. Da die Unschädlichkeit einer Erdwärmesonde für das Grundwasser, aber auch deren Lebensdauer und Effizienz, wesentlich von der korrekt eingebrachten Zementation des Bohrloch-Ringraums um die Sonden abhängt,
erteilen einige Behörden in Karstgebieten keine Bohrgenehmigung für Erdwärmesonden.

Eine Entscheidung ob einer Erdwärmesonde oder einer Erdwärmesondengruppe errichtet werden kann hängt somit von den Grundwasserbedingungen am Standort ab.

Tipp: Wenn von den Bohrarbeiten an sich keine Gefahr für das Grundwasser ausgeht, erlauben einige Behörden in Ausnahmefällen, den Betrieb der Erdwärmesonden mit Wasser, statt mit einem Frostschutzmittel. Beachtet werden muss dabei, dass die Erdwärmesonden großzügiger dimensioniert werden müssen, damit diese nicht einfrieren können. Entsprechende Berechnungen mit geeigneter Software sind hier zwingend notwendig.

In der Praxis habe ich auch den Fall erlebt, dass Erdwärmesonden nicht genehmigt wurden aber eine Wasser / Wasser Anlage mit einem Förderbrunnen und die Einleitung des abgekühlten Wassers in einen Bach genehmigt wurde.

Zusammenfassung:

In der Regel werden die Wasserschutzämter nach folgenden Kriterien entscheiden:

In der Zone I bis III/IIIA von Wasserschutzgebieten ist der Bau und Betrieb von Erdwärmesonden i. d. R. verboten.

Ausnahmen sind in den Zonen III/IIIA im Einzelfall ( Entscheidet jede Behörde anders) möglich, wenn eine Erdwärmesonde in einem Geringleiter bzw. außerhalb des genutzten Grundwasserleiters eingerichtet werden soll.

In Zonen IIIB ist über die wasserrechtliche Erlaubnisbedürftigkeit und -fähigkeit im Einzelfall zu entscheiden.

In Zonen IIIB für Karstgrundwasserleiter mit hohen Abstandsgeschwindigkeiten des Grundwassers ist dabei das zusätzliche Gefährdungspotenzial nach Durchbohren bzw. unterhalb einer schützenden Grundwasserüberdeckung besonders zu bewerten.

In Quellenschutzgebieten für staatlich anerkannte Heilquellen sind bei der Prüfung auch die quantitativen Schutzzonen und -bestimmungen zu berücksichtigen.

Silvio Klenner 2014 Erdwärme-Zeitung.de unter Berücksichtigung verschiedener Leitfäden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden

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