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Erdwärme-Zeitung.de | 29. März 2024

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Was ist bei der Baustelleneinrichtung zu beachten?

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Für die Bohrarbeiten wird einiges an Gerätschaften benötigt. Der Platzbedarf für das Bohrgerät, einen Kompressor oder eine Spülpumpe, einen oder mehrere Container, die Verpresseinheit, das Bohrzubehör wie Rohre und Bohrgestänge, Spülwannen, Druck- und Schmutzwasserschläuche, Werkzeuge, Verpressmaterialien, Spülungszusätze, Erdwärmesonden, LKWs, Transporter und allerhand weiteres Zubehör muss vor Bohrbeginn geklärt und während der Bohrarbeiten ständig zur Verfügung stehen.

Natürlich fällt der Platzbedarf je nach Anforderung an die Bohrtiefe, die zu erwartende Geologie, die Anzahl der Bohrungen, der Größe vom Bohrgerät und dem Bohrverfahren unterschiedlich aus. Für größere Bauvorhaben können auch weiter Dinge wie Separationsanlagen zum Reinigen der Bohrspülung oder vom Bohrwasser benötigt werden.

Selbstverständlich sollte sein, dass für all diese Dinge ein ausreichender und tragfähiger Untergrund zur Verfügung steht. Der eigentliche Bohransatzpunkt muss ebenfalls befahrbar und standfest sein.

Da heute sehr oft kleine Bohrgeräte zum Einsatz kommen und die meisten Baustellen direkt von einer Straße aus erreichbar sind, werden die Mindestanforderungen an den Platzbedarf und die Tragfähigkeit des Untergrundes, meist ohne weitere Maßnahmen, welche extra Kosten verursachen, erreicht. Tipp: Vorab immer klären welche Technik das Bohrunternehmen einsetzten will.

Wichtig ist, dass während der Bohrarbeiten keine weiteren Gewerke die ähnlichen Platzbedarf benötigen Arbeiten. Gerade Gewerke mit hohem Wasserbedarf, wie Estrichleger oder Putzer sollten nicht gleichzeitig auf der Baustelle sein, da es hier zu Problemen untereinander bis hin zu Stillstandzeiten der Bohrmannschaft oder der anderen Gewerke kommen kann.

Beim Bohren wird ein Wasser- und ein Starkstromanschluss benötigt. Oft reicht der Hauswasseranschluss dafür nicht aus. Hier muss zusätzlich ein Standrohr für einen Hydranten zur Verfügung stehen.

Wichtig: Während der Bohrarbeiten wird meist in geringer oder auch großer Bohrtiefe ein Grundwasserleiter angebohrt. Dieses Wasser kann bei einigen Bohrverfahren wie zum Beispiel dem Imlochhammer-Bohrverfahren während der Bohrarbeiten ständig ausgetragen werden. Hier können große Wassermengen anfallen!

In städtischen Bebauungen kann dieses Wasser, nach Rücksprache mit den Zweckverbänden (Einleitegenehmigung), direkt über einen Absetztcontainer in den Abwasserkanal eingeleitet werden. Es ist unbedingt zu klären was für ein Abwassersystem am Grundstück anliegt und der Kanal nicht etwa in einem Bach endet und dieser eventuell durch das Bohrwasser verunreinigt wird. Sollte das der Fall sein kann es richtig teuer werden! Kann das Wasser nicht direkt vor Ort eingeleitet werden, bleibt eigentlich nur die Versickerung vom Wasser auf dem Grundstück (Mengen und Versickerungsflächen beachten) oder das Abfahren mittels Wasserwagen als Option.

Welche Abstände müssen zu Nachbarn und den Bohrungen untereinander eingehalten werden?

Erdwärme wird immer beliebter. Jährlich entstehen ca. 20.000 neue Erdwärmeanlagen. Damit sich diese Anlagen nicht gegenseitig beeinflussen, haben sich gewisse Mindestabstände durchgesetzt. Zudem soll der Wärmeentzug von fremden Grundstücken ausgeschlossen werden. Denn für diesen Fall wäre eine zusätzliche bergrechtliche Genehmigung erforderlich.

In der Praxis sollten daher Abstände von ca. 3-5m zum Nachbargrundstück eingehalten werden (unterschiedliche Praxis in den Bundesländern). Diese Abstände sind meist als Auflage in den wasserrechtlichen Bescheiden vorgeschrieben.

Zwischen den Bohrungen gilt ein Abstandsrichtwert von mindestens 6m oder besser 10% der Bohrtiefe.

Sollte der Grundstücksabstand zum Nachbarn nicht eingehalten werden können, verlangen viele Landratsämter eine formlose Zustimmung vom Grundstücksnachbarn.

Bei einem aktuellen Fall (März 2014) im Bundesland Hessen wollen sich aber die Behörden nicht einmal mehr auf die nachbarschaftliche Zustimmung zur Unterschreitung des Mindestabstandes einlassen. Wie unter diesen Umständen noch in Baugebieten mit engen Bebauungen gebohrt werden soll ist fraglich. Hier würde dann nur noch die Option bleiben unter der Bodenplatte zu bohren, was ich selber als nicht unbedingt gut finde. Jedenfalls müsste dann die Bohrtiefe entsprechend Angepasst werden, da man davon ausgeht, dass die ersten 15m einer Bohrung durch oberflächennahe Einflüsse wie z.B. Sonneneinstrahlung oder Regen regeneriert werden.

Abschließend ist der Abstand der Bohrungen zu Ver- und Entsorgungsleitungen von mindestens einen Meter zu beachten.

Wie man liest gibt es doch einige Dinge die vor dem Bohrbeginn beachtet werden müssen. Erschrecken Sie aber bitte nicht, denn dies alles, ist für ein Bohrunternehmen Alltag. Die meisten Aufgaben wird das Bohrunternehmen für Sie erledigen. Sie sollten allerdings ihren wasserrechtlichen Bescheid lesen, denn darin sind Regelungen zu den Abständen niedergeschrieben.

Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf Regelungen in Sachsen (Stand März 2014). Ich weis das andere Bundesländer ähnlich Verfahren. Bitte informieren Sie sich daher vor Bohrbeginn bei Ihren zuständigen Behörden. Bitte betrachten Sie, dass alle meine Angaben bestens recherchiert aber ohne Gewähr sind.

Silvio Klenner 2014 Erdwärme-Zeitung.de

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