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Wasseraustritt (Arteser) bei Bohrung in Wiesbaden.

Wasseraustritt (Arteser) bei Bohrung in Wiesbaden.

In der Nacht zum 6. November wurde bei einer Erkundungsbohrung für die Erdwärmenutzung beim Finanzministerium in Wiesbaden ein unter hoher Spannung stehender, artesischer Grundwasserleiter erbohrt. Durch diesen ungewöhnlich ergiebigen Arteser wurden große Mengen Wasser und Schlamm ausgetragen, was zu spektakulären Bildern und entsprechendem Medieninteresse geführt hat. Das Bohrloch konnte bereits in der Nacht verfüllt werden, allerdings haben sich neue Wasseraustritte gebildet. In enger Abstimmung mit den Fachbehörden, die die Sanierungsmaßnahmen sehr konstruktiv und engagiert begleiten, werden die weiteren Wasseraustritte abgedichtet.

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Die Stellungnahme der Verbände BWP und GtV-BV dazu:
Die Fachverbände für die Nutzung der oberflächennahen Geothermie bewerten den Vorfall als einen extremen Einzelfall, bei dem ein artesischer Grundwasserleiter mit außergewöhnlich hohem Druck und hoher Schüttung angebohrt wurde. Schadensfälle in dieser Größenordnung kommen, verglichen mit den jährlich rund 30.000 problemlosen Erdwärme- und Grundwasser-Bohrungen zur Nutzung der Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe, extrem selten vor „Wichtig ist, das Restrisiko für unsere Umwelt und ausführenden Unternehmen soweit wie möglich einzugrenzen – etwa durch eine hohe Qualität der Bohrungen und der Ausbildung der Bohrteams, wie auch durch Einsatz von entsprechender moderner Bohrtechnologie. Dafür setzen sich der BWP und der GtV-BV seit Jahren ein“, führen BWP Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski und Dr. Burkhard Sanner, Vorsitzender der Sektion oberflächennahe Geothermie des GtV-BV, aus.

Das bisherige Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrunternehmen wird daher weiterentwickelt und in die bundesweit anerkannte DVGW-Zertifizierung W120-2 überführt. Zu den bisherigen Anforderungen, u.a. muss speziell qualifiziertes Bohrpersonal eingesetzt werden, kommen weitere Kriterien hinzu, wie ein firmeninternes Qualitätsmanagement.

Außerdem wird auf Initiative des GtV-BV und des BWP die Einhaltung der Bestimmungen in Zukunft regelmäßig durch unabhängige vor Ort überprüft. So konnte auch im Fall Wiesbaden das qualifizierte Bohrpersonal vor Ort den Schaden weitestgehend eingrenzen und verhinderte durch ein verantwortungsvolles Handeln weitere Schäden. Bereits im Vorfeld einer Bohrung lassen sich die Risiken minimieren:
Aufgrund der geologischen Situation am Bohrstandort in Wiesbaden wurde eine Fachstellungnahme des hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie (HLUG) aus wasserwirtschaftlichen und hydrogeologischen Gründen erstellt. Die Bohrung wurde zusätzlich auch vor Ort von einem unabhängigen Geologen begleitet.
Das Ereignis in Wiesbaden zeigt, dass umfassende und flächendeckende Informationen über den Untergrund notwendig sind, um in Zukunft bereits vor einer Bohrung mögliche problematische Formationen zu erkennen. Dazu gibt es in vielen Bundesländern bereits entsprechende Geoinformationssysteme, und die Bestrebungen gehen dahin, diese flächendeckend auszubauen und alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen.

Die Bohrunternehmen unterstützen diese Vorhaben durch Bohrprofile, die nach jeder Bohrung an die entsprechenden Landesämter weitergeleitet werden.
Ebenfalls wichtig ist eine Schulung der Entscheider in Behörden und Politik, um die Informationen entsprechend bewerten zu können und begründete Entscheidungen für oder gegen eine Bohrgenehmigung zu treffen: „Nicht im Sinne der Bevölkerung ist es, wenn jetzt aufgrund eines Schadensfalls eine Technologie mit großem Nutzen für Umwelt und die Menschen übermäßig stark eingeschränkt wird. Andererseits sollten Bohrungen in Risikogebieten nicht oder nur mit den notwendigen Auflagen genehmigt werden – hier müssen die Entscheider in der Lage sein, die Tatsachen sachlich begründet abzuwägen“, fordern Dr. Burkhard Sanner und Karl-Heinz Stawiarski.

Pressemitteilung: Gemeinsame Stellungnahme des Bundesverbandes Wärmepumpe e. V. (BWP) und der Geothermischen Vereinigung - Bundesverband Geothermie e.V. (GtV) zum Schadenfall bei einer Erdwärmesondenbohrung in Wiesbaden

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