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Wärmepumpen neue Förderbedingungen

Wärmepumpen neue Förderbedingungen

Bundesverband Wärmepumpe: „Novellierung der MAPRichtlinie 2011 für Wärmepumpen setzt die richtigen Signale“

Zusammenfassung: Novellierung der Förderrichtlinie MAP 2011 für Wärmepumpen ( Zum vergrößern der Grafik einfach anklicken)

Sole-Wärmepumpenanlage im Altbau

Berlin, 15. März 2011. Die intensiven Bemühungen des Bundesverbands Wärmepumpe e.V. (BWP) haben sich gelohnt: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat eine Änderung der Förderrichtlinie für Wärmepumpen im Marktanreizprogramm (MAP) beschlossen, durch die sich die Förderbedingungen für Wärmepumpen erheblich verbessert haben. „Für das Jahr 2011 ist eine wichtige Voraussetzung erfüllt, um die weitere Verbreitung von Wärmepumpen zu fördern“, kommentiert der Geschäftsführer des BWP, Karl-Heinz Stawiarski: „Investitionen in das nachhaltige Heizen mit Wärmepumpen und damit in den Klimaschutz werden vom Staat jetzt wieder belohnt!“
So wird die Bemessung der Fördersumme von der Wohnfläche auf die installierte Heizleistung im Normpunkt umgestellt. Für die Kunden, die nun keinen teuren Wohnflächennachweis mehr benötigen, bedeutet das einen echten geldwerten Vorteil.

Alle erdgekoppelten Wärmepumpen werden zukünftig mit einer Mindestsumme von 2.400 Euro je Anlage gefördert, bei Leistungen über 10 Kilowatt erhöht sich auch die Fördersumme. Für Luft/Wasser-Wärmepumpen erhalten Bauherren pauschale Fördersummen von 900 bis 1.200 Euro je nach Leistung der Wärmepumpe. Die Differenzierung in den Fördersummen zu erdgekoppelten Systemen ist den Annahmen aus der vom BMU in Auftrag gegebenen Studie „Evaluierung von Ein zelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) für den Zeitraum 2009 bis 2011“ über die gestiegene Wirtschaftlichkeit bei Luftsystemen geschuldet. Erfreulicherweise werden neu Großwärmepumpen über 100 kW in die KfW-Förderung aufgenommen und erhalten einen Zuschuss von mindestens 10.000 Euro. Zusätzlich zur Basisförderung im MAP kann für alle Wärmepumpen 600 Euro Kombinationsbonus in Anspruch genommen werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige thermische Solarkollektoranlage installiert wurde.
Positiv bewertet der BWP auch die Absenkung der Jahresarbeitszahlen (JAZ): Sowohl für Sole/Wasser-, als auch für Wasser/Wasser-Wärmepumpen muss nur noch eine JAZ von 3,8 nachgewiesen werden, um die Förderung zu erhalten. In Nichtwohngebäuden ohne Warmwasserbereitung durch die Wärmepumpe stellt die Richtlinie eine JAZ von 4,0 als Förderbedingung auf. Für Luft/WasserWärmepumpen ist nur eine Mindest-JAZ von 3,5 notwendig.
Großwärmepumpen über 100 kW müssen eine JAZ von 3,8 vorweisen, um förderfähig zu sein. Bei gasbetriebenen Wärmepumpen gilt eine JAZ von 1,3 und der gleiche Fördersatz wie für erdgekoppelte, elektrisch betriebene Wärmepumpen. Für Nicht-Wohngebäude differenziert das MAP erstmals die Effizienzvorgaben, je nachdem, ob die Wärmepumpe nur zur Raumheizung oder auch zur kombinierten Warmwasserbereitung eingesetzt wird. Insgesamt erhöht sich so die Zahl förderfähiger Anlagen. Weitere Informationen: www.bafa.de

Über den Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP)
Der Bundesverband Wärmepumpe e. V. (BWP) ist ein Branchenverband mit Sitz in Berlin, der die gesamte Wertschöpfungskette umfasst: Im BWP sind rund 650 Handwerker, Planer und Architekten sowie Bohrfirmen, Heizungsindustrie und Energieversorgungsunternehmen organisiert, die sich für den verstärkten Einsatz effizienter Wärmepumpen engagieren. Unsere Mitglieder beschäftigen im Wärmepumpen-Bereich rund 5.000 Mitarbeiter und erzielen über 1,5 Mrd. Euro Umsatz. Zurzeit sind 95 Prozent der deutschen Wärmepumpen-Hersteller, rund 45 Versorgungsunternehmen sowie rund 500 Handwerksbetriebe und Planer Mitglieder im Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. Mehr: www.waermepumpe.de

Kann Geothermie europäische Atomanlagen ersetzen? Neue Informationsbroschüre des BWP e.V.