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Wärmepumpen: Angebote genau prüfen

Wärmepumpen: Angebote genau prüfen

Wärmepumpen: Angebote genau prüfen
Verbraucherzentrale bietet Ratsuchenden Checkliste und Mustervertrag

Die tatsächlichen Kosten für Wärmepumpenanlagen liegen oft höher als es die anbieterseitigen Zahlen vermuten lassen, so das Ergebnis einer unlängst von Energieexperten der Verbraucherzentralen bundesweit durchgeführten Untersuchung von über 50 Fachunternehmen. "Daher bietet die Verbraucherzentrale Sachsen nun eine Checkliste, die Hauseigentümern helfen soll, typische Fehler und überzogene Erwartungen bei Planung und Installation einer Wärmepumpe zu vermeiden", informiert Juliane Dorn, Koordinatorin des Energieprojektes der Verbraucherzentrale Sachsen. "Darüber hinaus können Interessenten im Rahmen eines Beratungsgespräches mit einem Energieberater der Verbraucherzentrale eine Mustervereinbarung erhalten, in der Unternehmer vor der Installation einer Wärmepumpe eine so genannte Mindest-Jahresarbeitszahl zusichern." Wird diese nicht erreicht, muss ihm der Anbieter die zusätzlich entstehenden Stromkosten ersetzen, es sei denn, der Unternehmer hat die Unterschreitung nicht zu vertreten.

Die Jahresarbeitszahl ist die Messgröße für die Effizienz einer Wärmepumpe. Sie stellt das Verhältnis zwischen der abgegebenen Wärme für Heizung und Warmwasser und dem dafür verbrauchten Betriebsstrom eines Jahres dar. Je höher die Jahresarbeitszahl, desto niedriger sind Stromverbrauch, Betriebskosten und Umweltbelastung durch diese Heizungstechnik.

In der Praxis führen fehlerhafte Planung und Installation häufig zu niedrigeren Jahresarbeitszahlen als von den Anbietern in der Werbung und in Vorab-Berechnungen versprochen. Damit Wärmepumpen als sinnvolle Alternative zu klassischen Wärmeerzeugern eingesetzt werden können, sollten Verbraucher daher Angebote von einem unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentralen prüfen lassen.

Mit der von der Verbraucherzentrale erstellten Mustervereinbarung geht es nicht darum, Lasten einseitig zu den Anbietern zu verschieben. Anbieter allerdings haben einen gewissen Wissensvorsprung und genießen zudem oft einen Vertrauensvorschuss seitens der Kunden. Wenn der Händler bzw. Fachmann künftig beispielsweise darüber informiert, dass eine Wärmepumpenanlage nur mit Dämmmaßnahmen am Haus und mit Änderungen an der Heizungshydraulik eine sinnvolle Maßnahme ist, ist bereits viel erreicht. Von der Zusicherung einer Jahresarbeitszahl verspricht sich die Verbraucherzentrale neben einer besseren Verbraucheraufklärung eine bessere Anlagenqualität im Markt und eine Zunahme der Fernüberwachung zur Vermeidung von Nutzerfehlern und technischen Defekten.

Die "Checkliste Wärmepumpen" steht zum kostenlosen Download bereit unter: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de, unter "Info-Broschüren" (http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/web/brosch_check_wp.html?&no_cache=1).
Die Mustervereinbarung über eine festgelegte Jahresarbeitszahl bekommen Hauseigentümer innerhalb einer Energieberatung, die von der Verbraucherzentrale Sachsen an 45 Standorten angeboten wird (www.verbraucherzentrale-energieberatung.de). Die Aushändigung dieser Vereinbarung erfolgt nur über die Energieberater, da es notwendig ist, diese zu erläutern und darüber hinaus die Möglichkeit besteht, individuelle Fragen zu stellen.

Für weitere Fragen zur Energieeffizienz wie zur Vereinbarung von Beratungsterminen können sich Ratsuchende an das kostenlose Energieberatungstelefon der Verbraucherzentrale Sachsen wenden, unter 0800-0410310, erreichbar dienstags-donnerstags von 9-18 Uhr.

Terminvereinbarung ansonsten unter 0180-5-797777 am Zentralen Servicetelefon der Verbraucherzentrale Sachsen, montags bis freitags 9-16 Uhr (Festnetzpreis 14 Cent/Min.; andere Mobilfunkpreise möglich, ab 1.3.2010 Mobilfunkpreis maximal 42 Cent/Min.).
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen vom 19.01.2010. Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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