Erdwärme: ZVK Beitragspflicht für Bohr-Unternehmen
Erdwärme & Geothermie aktuell:
Erdwärmesondenbohrungen: ZVK Beitragspflicht für Unternehmen
Im Nahmen des Volkes ( 10 AZR 67/08 verkündet am 21.01.2009), dass Bundesarbeitsgericht hat entschieden. Aus dem Urteil, welches Erdwärme-Zeitung.de vorliegt geht hervor, dass Unternehmen die Erdwärmesondenbohrungen oder Wärmequellenanlagen erstellen, der Beitragspflicht der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes unterliegen.
Die Beklagte hatte zur Klageabweisung vorgetragen, dass Sie keine baugewerblichen Arbeiten Ausführe, sondern der Urproduktion, nämlich des Bergbaus. Die Klage der ZVK auf Beitragspflicht wurde durch das Arbeitsgericht abgewiesen jedoch durch das Landesarbeitsgericht stattgegeben. Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.112007 AZ 8 Sa 2058/06 zurückgewiesen.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche der Kassen gegen Arbeitgeber betragen nach Auffassung der Richter 4 Jahre.
Vollständiges Urteil hier…
Silvio Klenner Erdwärme-Zeitung.de
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