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Rechtliche Anreize

Nachhaltige Energiepolitik braucht Anreize

Veröffentlicht am: 21.06.2005
Veröffentlicht von: Jana Schmidt Umweltbundesamt (UBA)

Nachhaltige Energiepolitik braucht wirksame rechtliche Anreize

Tagung zum "Umweltschutz im Energierecht" der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. und des Umweltbundesamtes
Anspruchsvoller Klimaschutz braucht einen verlässlichen Rechtsrahmen. Das ist wichtig, um die erneuerbaren Energien bei der Strom- und Wärmeerzeugung zu stärken sowie die bessere, effizientere Nutzung der Energie in Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und privaten Haushalten auszubauen. Dies betonte der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Andreas Troge, gestern auf einer Tagung der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. und des UBA in Berlin: "Erneuerbare Energien und Energieeffizienz sind die Zukunft der nachhaltigen Energieversorgung: Sie sind damit die tragenden Säulen des Klimaschutzes. Wer immer in Deutschland regiert, muss auf diese Pferde setzen."

Wie die erneuerbaren Energien - Sonne, Biomasse und Erdwärme - bei der Wärmeerzeugung auszubauen sind, diskutierten als ersten Schwerpunkt der Tagung über einhundert Juristinnen und Juristen aus Wissenschaft, Verwaltung, Verbänden und Unternehmen mit Naturwissenschaftlern und Ökonomen. Denn: Für die Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien, fehlen bisher ausreichende Anreize.

Anders ist dies bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien - hier hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für hohen Zuwachs gesorgt. Für den Wärmemarkt erörterten die Teilnehmer zahlreiche Erfolg versprechende und mit nationalem und europäischem Recht vereinbare Anreizmechanismen: Denkbar wären an das EEG angelehnte Vergütungsmodelle oder so genannte Quotenmodelle, die zum Beispiel Anbieter von Heizöl und Gas verpflichten würden, einen Teil ihrer angebotenen Wärme aus erneuerbaren Energien bereitzustellen.
Die effizientere Energienutzung bildete den zweiten Schwerpunkt der Tagung. Deutschland könnte bis zu zehn Millionen Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid einsparen, falls Leerlaufverluste bei elektrischen Geräten vermieden würden. Die Teilnehmer diskutierten hierzu rechtliche Anreize für die Gestaltung von Produkten - etwa den, dass alle Fernsehgeräte innerhalb einer bestimmten Zeit den Standard des zur Zeit sparsamsten Fernsehers am Markt erreichen müssten. Als wichtig erwies sich auch die bessere Information der Verbraucher über energiesparende Geräte - etwa durch Energielabel oder Informationskampagnen - sowie der Einsatz energiesparender Techniken in der Industrie.
Die Referate der Tagung werden in Kürze in einem Tagungsband veröffentlicht, der über den Buchhandel zu beziehen ist. Nähere Informationen bei der Gesellschaft für Umweltrecht e.V., Brückenstraße 6, 10179 Berlin, Tel: 030 9025 2179, Fax: 030 9025 2979, E-Mail: hans-dieter.kenneweg@senstadt.verwalt-berlin.de.
Dessau, den 21. Juni 2005
Quelle idw

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