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Bohrarbeiten im Garten Grenzwerte Abgase Heizung Modernisieren

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Modernisieren und Energie sparen

Vom Energiefresser zum Energiesparen

Bohrarbeiten für Erdwärmesonden im Garten kein Problem mit kleinen Bohrgeräten und der entsprechenden Technik. Foto: Silvio Klenner

VOM ENERGIEFRESSER ZUM ENERGIESPAR-SCHWEIN – SO KÖNNEN HEIZUNGEN MODERNISIERT ODER ERNEUERT WERDEN

Wer seine Heizung modernisieren will, steht oft vor der Frage: Nachbessern oder komplett erneuern? Dabei sollte man nicht nur auf die Grenzwerte gem. 1. BImSchV achten, sondern auch auf die mögliche Energieeinsparung und die Regelungen in der EnEV.

Welche Ursachen kann ein zu hoher Abgasverlust haben?
Zu hohe Abgasverluste können insbesondere verursacht werden durch
veraltete Technik der Heizung;
Verschmutzung des Brenners oder falsche Brennereinstellung
verschmutzte Wärmetauscherflächen.

Wann muss ich meine Heizung komplett erneuern?
Wenn der Abgasverlustgrenzwert überschritten ist, ist es nicht immer nötig, den gesamten Heizkessel auszutauschen. Es genügt, die Anlage fachgerecht einstellen zu lassen oder den Brenner auszu-
tauschen. Ein Teil der Heizkessel muss allerdings vollständig ersetzt werden.

Wann reicht ein Austausch des Brenners?Durch einen Brennertausch können in manchen Fällen durchaus die Abgasverluste soweit reduziert werden, dass die Grenzwerte der
1. BImSchV eingehalten werden. Zu beachten ist jedoch, dass der alte Heizkessel weiterhin hohe Auskühl- und Oberflächenverluste hat. Des Weiteren empfiehlt sich eine Brennererneuerung nicht, wenn der Heizkessel ohnehin der Außerbetriebnahmepflicht nach § 9 der Energieeinsparverordnung (siehe Teil II, Seite 10) unterliegt.

Kann sich die Erneuerung meines Heizkessels auf den Schornstein auswirken?
Ja. Schornstein und Heizkessel sind zusammenwirkende Komponen-
ten, die aufeinander abgestimmt werden müssen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die verschärften Abgasverlustgrenzwerte mit einer Absenkung der Abgastemperatur verbunden sind. Bei einfach gemauerten Schornsteinen können dadurch Feuchteschäden durch Kondensatbildung entstehen. Vom Schornsteinfeger und vom Heizungsfachbetrieb sollte daher geprüft werden, ob am alten Schornstein Anpassungsmaßnahmen erforderlich sind.
Brennwertkessel können nicht in herkömmlicher Weise an einen Schornstein angeschlossen werden; sie benötigen geeignete Abgasleitungen.

Was regelt die EnEV? Am 1. Februar 2002 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung hat die Bundesregierung ein zentrales Element ihrer Klimaschutzpolitik im Bereich der effektiven Nutzung von Energie verwirklicht. Die Energieeinsparverordnung vereint die bis dahin gültige Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung. Durch diese Zusammenfassung werden bauphysikalische und anlagentechnische Aspekte unter einem Dach vereint.

Wie kann Primärenergie eingespart werden?
Die Energieeinsparverordnung folgt erstmals dem primärenerge-tischen Ansatz. Bei der Begrenzung des zulässigen Energiebedarfs von neuen Gebäuden wird nicht nur die Endenergie (z.B. Heizöl, Erdgas oder Strom) zur Wärmebereitstellung betrachtet, sondern es werden auch sämtliche Energieumwandlungs- und -transportverluste mit berücksichtigt. So geht z.B. bei Erdgas praktisch nur der vergleichsweise geringe Transportaufwand in die Bilanz ein. Nahezu die gesamte dem Energieträger innewohnende Energie steht daher für die Beheizung des Gebäudes zur Verfügung. Ähnlich günstig schneidet Heizöl ab.

Erneuerbare Energien wie z.B. Holzpellets haben einen Sonderbonus.

Mit dem primärenergetischen Ansatz der EnEV erhalten Architekten, Planer und Bauherren neue Handlungsspielräume. Um die am
jeweiligen Gebäudetyp orientierte Vorgabe einzuhalten, können sie
künftig zwischen den verschiedenen Optionen im gebäude- und
anlagentechnischen Bereich wie zwischen sehr guter Wärme-
dämmung und hocheffizienter Heizungstechnik frei wählen.

Was bedeutet die EnEV für bestehende Gebäude?
Werden an bestehenden Gebäuden im Rahmen von Modernisierung oder Instandhaltung ohnehin anstehende Baumaßnahmen durchgeführt, sind bei der betreffenden Baukonstruktion energetische Zusatzanforderungen umzusetzen. Dies betrifft beispielsweise Außenwände, u.a. auch die Außenputzerneuerung, Fenster und Verglasungen, Außentüren, Decken und Wände gegen unbeheizte Räume und Erdreich sowie Dächer. Neben einer Bagatellgrenze gilt hier die sog. 40-%-Regel, nach der die Bauteilsanforderungen nicht eingehalten werden müssen, wenn das geänderte Gebäude insgesamt den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf um nicht mehr als 40 % überschreitet.

Was sind Nachrüstpflichten?
Neben diesen Anforderungen stehen Nachrüstpflichten, die vergleichsweise kurzfristig wirken und damit ebenfalls einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Danach sind – bis auf wenige Ausnahmen – alle Öl- und Gasheizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut worden sind, bis zum 31. Dezember 2006 außer Betrieb zu nehmen. Die Frist verlängert sich bis zum 31. Dezember 2008, wenn der Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert worden ist. Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen zum 1. Februar 2002 eine der Eigentümer selbst bewohnt, dies gilt nur im Falle eines Eigentümerwechsels.

Moderne Wärmeerzeuger wie Brennwert- oder Niedertemperatur-Heizkessel benötigen im Durchschnitt etwa ein Fünftel weniger Energie als technisch veraltete, oftmals noch überdimensionierte Kessel aus den siebziger und frühen achtziger Jahren. In Einzelfällen kann die bei einem Austausch der Anlage zu erzielende Energieeinsparung noch deutlich höher ausfallen. Der Austausch dieser Heizkessel liegt daher nicht nur im Interesse der Umwelt, sondern vor allem auch der Nutzer, die durch diese Maßnahme ihre Betriebskosten deutlich senken können.

Die Texte der Energieeinsparverordnung und der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift Energiebedarfsausweis sind auf der BMU-
Homepage verfügbar (www.bmu.de; Suche: Energieeinsparver-
ordnung).

Wie wird der energetische Status eines Gebäudes bewertet?
Bisher sind Energieausweise nur für neue Gebäude vorgeschrieben. In Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird nun ab 2006 ein Energieausweis für alle Gebäude verbindlich, der bei Bau, Verkauf oder Vermietung vorzulegen ist. Dadurch wird die energetische Qualität eines Gebäudes neben dessen Lage und Wohnwert sowie Anschaffungspreis oder Miete ein wesentliches Entscheidungsmerkmal. Quelle: bmu
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