Erdwärme im Wasserschutzgebiet
Erdwärmesonden in Wasserschutzgebieten
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In Wasserschutzgebieten und im engeren Zustrombereich von sensiblen Grundwassernutzungen und -vorkommen sowie bei schutzwürdigen oder bohr- und ausbautechnisch nicht sicher beherrschbaren Untergrundverhältnissen ist dem Grundwasserschutz Vorrang vor der Erdwärmenutzung durch Erdwärmesonden einzuräumen. Insbesondere in hochdurchlässigen Grundwasserleitern und bei hohen Grundwasserfließgeschwindigkeiten, wie sie häufig in Karstgrundwasserleitern auftreten, können durch den Bohr- und Ausbauvorgang Spülungs- und Zementationsverluste, Schadstoffeinträge, Eintrübungen sowie chemische und/oder mikrobiologische Verunreinigungen in das abströmende Grundwasser gelangen. Beim Abteufen einer Erdwärmesonden-Bohrung können Schichten unterschiedlicher Durchlässigkeit, hydraulischer Verhältnisse und hydrochemischer Beschaffenheit durchfahren werden. Die dichte Ringraumverfüllung des Bohrlochs um die Sondenschläuche oder -rohre zur Wiederherstellung von gering durchlässigen Zwischenschichten oder Stockwerks-Trennhorizonten gehört deshalb zu den unerlässlichen Standard-Voraussetzungen für den Bau von Erdwärmesonden. Die Unschädlichkeit einer Erdwärmesonde, aber auch deren Lebensdauer und Effizienz, hängen wesentlich von der korrekt eingebrachten Zementation des Bohrloch-Ringraums um die Sonden ab. Für die Entscheidung, ob für den Bau einer Erdwärmesonde oder einer Erdwärmesondengruppe ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durchzuführen ist, ob besondere Untergrundverhältnisse mit den Standardauflagen als günstig oder als ungünstig zu beurteilen sind, sollen folgende Fallgruppen und zusätzliche Kriterien berücksichtigt werden: LAGE IN EINEM RECHTSKRÄFTIGEN ODER HYDROGEOLOGISCH/FACHTECHNISCH ABGEGRENZTEN WASSER- ODER QUELLENSCHUTZGEBIET In Wasser- und Quellenschutzgebieten gilt die Regelung der jeweiligen Rechtsverordnung. In Zone I bis III/IIIA von Wasserschutzgebieten ist der Bau und Betrieb von Erdwärmesonden i. d. R. verboten. Ausnahmen sind in den Zonen III/IIIA im Einzelfall möglich, wenn eine Erdwärmesonde in einem Geringleiter bzw. außerhalb des genutzten Grundwasserleiters eingerichtet werden soll. Der Nachweis geeigneter Untergrundverhältnisse zur Anlage von Erdwärmesonden in Wasserschutzgebieten (Zone III, IIIA, IIIB) und in Quellenschutzgebieten für staatlich anerkannte Heilquellen ist gegeben, wenn der entsprechende Standort in einer vom LGRB erstellten Karte „Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden„ (Maßstab 1 : 50 000) diese Zuordnung zeigt, oder ein hydrogeologisches, vom LGRB geprüftes Gutachten dieses Kriterium für den Einzelfall belegt. In Zonen IIIB ist über die wasserrechtliche Erlaubnisbedürftigkeit und -fähigkeit im Einzelfall zu entscheiden. In Zonen IIIB für Karstgrundwasserleiter mit hohen Abstandsgeschwindigkeiten des Grundwassers ist dabei das zusätzliche Gefährdungspotenzial nach Durchbohren bzw. unterhalb einer schützenden Grundwasserüberdeckung (gegebenenfalls Abgrenzungs-kriterium für die Zone IIIB) besonders zu bewerten. In Quellenschutzgebieten für staatlich anerkannte Heilquellen sind bei der Prüfung auch die quantitativen Schutzzonen und -bestimmungen zu berücksichtigen. Quelle: Auszug Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden Umweltministerium Baden Württemberg |
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